Kompetenz

Ausbildungsberechtigung

Die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin (AAm) besitzt die offizielle Berechtigung zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Ausbildung. Diese Ausbildungsberechtigung wurde am 24. April 1984 vom damaligen Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz Dr. Kurt Steyrer, auf Initiative des ersten Präsidenten der AAm, Prof. Dr. Egmont Baumgartner, erteilt.

Zertifizierung

Die Ausbildung zum/zur Arbeitsmediziner(in) an der AAm ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (nunmehr: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend) akkreditiert.
Diese Akkreditierung erfolgt ausschließlich für Lehrgänge, wenn diese qualitätsgeprüft und standardisiert sind. Prozessabläufe, Anforderungsprofil und Auswahl der Trainer(innen), Durchführungsbestimmungen für Prüfungen etc. werden daher einer kontinuierlichen Evaluierung unterzogen.

Akkreditierung

Die AAm ist als Veranstalter im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programms (DFP) der Österreichischen Ärztekammer zeitlich unbegrenzt akkreditiert. Die AAm hat somit das Recht, den Titel "DFP-akkreditierter Veranstalter" zu führen und eigene Fortbildungsangebote, die den Qualitätskriterien der DFP-Richtlinie entsprechen, für das Fach Arbeits- und Betriebsmedizin zu approbieren.