Aufgaben und Ziele
Ziel der Arbeitsmedizin ist es, mit dem Einsatz entsprechenden Fachwissens und entsprechender Mittel die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter(innen) zu erhalten und zu fördern. Somit dient sie dem Nutzen von Mitarbeiter(inne)n und Unternehmer(inne)n.
Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es,
- gesundheits- und leistungsrelevante Faktoren im betrieblichen Geschehen zu erkennen,
- in ihrer Auswirkung auf den Menschen und den betrieblichen Ablauf zu bewerten,
- Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln, umzusetzen bzw. deren Umsetzung zu veranlassen und
- deren Effizienz zu kontrollieren
- sowie individuelle Gesundheitsstörungen hinsichtlich ihrer möglichen arbeitsbedingten Ursachen abzuklären.
Die Arbeitsmedizin handelt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und psychosozialer Kompetenz. Bei der Umsetzung ihrer Erkenntnisse im Betriebsalltag berücksichtigt sie physische, psychische und soziale Einflüsse im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.
Welche Aufgaben Arbeitsmediziner(innen) gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz erfüllen sollen, finden Sie unter Betreuungsmöglichkeiten.
© Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin -
Berufsbild Arbeitsmediziner(in), 1998