Berufsverständnis
Basierend auf ihrer Definition und Aufgabenstellung ist die Arbeitsmedizin die Präventivmedizin schlechthin. Primäre Aufgabe von Arbeitsmediziner(inne)n ist, dafür zu sorgen, dass Menschen durch Arbeit nicht krank werden bzw. ihre Leistungsfähigkeit verlieren.
Arbeitsmediziner(innen) müssen ihre Tätigkeit als umfassende und professionelle Dienstleistung im Betrieb positionieren, kommunizieren und leben. Dies erfordert von Arbeitsmediziner(inne)n adäquate Verhaltens- und Umsetzungsstrategien. Sie müssen ein umfassendes Leistungsspektrum anbieten und dürfen sich nicht darauf beschränken, bestehende Mängel aufzuzeigen.
Für einen produktiven Beitrag der Arbeitsmedizin zum Gesamterfolg eines Betriebes ist die Übereinstimmung zwischen angebotener Leistung der Arbeitsmediziner(innen) und der Erwartungshaltung des Unternehmens von großer Bedeutung. Die Vereinbarung von Zielen ist – abgesehen von absoluten Minimalzielen, die in der Regel per Gesetz definiert sind – daher immer ein konsensualer Vorgang zwischen Unternehmen und Arbeitsmediziner(innen).