Tätigkeiten / Handlungsprozess

Trotz der Verschiedenartigkeit der einzelnen arbeitsmedizinischen Handlungen ist es möglich, diese Vielfalt auf einen einzigen Prozess zu verdichten und in einem allgemeinen Prozessablauf darzustellen. Dieser Prozess beschreibt die allgemeinen Handlungsschritte und damit die Tätigkeiten von Arbeitsmediziner(innen):

Der Erfolg des arbeitsmedizinischen Handlungsprozesses wird wesentlich von einem Instrumentarium mitbestimmt, das mit jedem Handlungsschritt untrennbar verknüpft ist, nämlich Kommunikation, Kooperation und Dokumentation.

Die Spirale des arbeitsmedizinischen Prozessablaufs beginnt sich zu drehen, wenn eine Interessensgruppe (Unternehmer(in), Mitarbeiter(innen), Behörde etc.) diesen Prozess auslöst.

Folgende Ereignisse können prozessauslösend wirken:

  • Aufnahme der arbeitsmedizinischen Tätigkeit
  • Änderung bei den Einflussfaktoren
  • Auftreten von Erkrankungen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie arbeitsbedingt sind
  • Auftreten einer Leistungsminderung
  • Unfälle
  • sonstige Umstände oder Ereignisse, die auf eine negative Auswirkung auf Sicherheit, Gesundheit oder Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter(innen) schließen lassen

Der arbeitsmedizinische Handlungsprozess dient einerseits als Instrument des Qualitätsmanagements. Anderseits stellt er eine wertvolle Orientierungshilfe für Arbeitsmediziner(innen) dar, da er sich auf jede konkrete betriebliche Situation umlegen lässt und aufzeigt, welche Schritte als nächstes zu setzen sind.

Details zum Instrumentarium und zu den einzelnen Schritten des arbeitsmedizinischen Handlungsprozesses entnehmen Sie bitte der Publikation "Berufsbild Arbeitsmediziner(in)".