Voraussetzungen zur Berufsausübung
Formale Voraussetzungen für die arbeitsmedizinische Tätigkeit sind das ius practicandi als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin oder als Facharzt/Fachärztin eines Sonderfaches und zusätzlich die Absolvierung des gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Grundlagenlehrgangs an der Akademie für Arbeitsmedizin, der auch Bestandteil der Ausbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin ist.
Weitere Voraussetzung ist das arbeitsmedizinische Fachwissen, das in der Ausbildung erworben und durch laufende Fortbildung auf dem neuesten Stand gehalten wird. Über formale und fachliche Vorbedingungen hinaus ist das Vorhandensein bestimmter persönlicher Eigenschaften ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche arbeitsmedizinische Tätigkeit: Arbeitsmediziner(innen) brauchen neben medizinischen Fachkenntnissen Verständnis für die technologischen und ökonomischen Zusammenhänge sowie soziale und ethisch basierte Handlungskompetenz.